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Durch das Anlegen von Wertkontrakten und Mengenkontrakten können Sie den erlaubten Bestellwert oder die erlaubte Bestellmenge für einen Rahmenvertrag oder bestimmte Produkte eines Rahmenvertrags einschränken. Durch das Hinzufügen von Quoten zu Wert- und Mengenkontrakten können Sie den erlaubten Bestellwert oder die erlaubte Bestellmenge einzelner Firmen oder Organisationseinheiten einschränken.
Zu einem Wertkontrakt wird eine Wertobergrenze mit dazugehöriger Währung im Rahmenvertrags-Katalog hinterlegt. Es darf maximal bis zu diesem Wert bestellt werden. Wertobergrenzen können auf den kompletten Rahmenvertrag (RV-Katalog), auf Zuschlagskategorien, auf Produktgruppen und / oder auf Einzelprodukte zugeteilt werden.
Zu einem Mengenkontrakt wird eine Mengenobergrenze hinterlegt. Es darf maximal bis zu dieser Menge bestellt werden. Mengenobergrenzen werden auf Einzelprodukte (z. B. Papier A4 weiß 80gr, Ordner A4 4 cm) aufgeteilt.
Bei der Zuordnung von Quoten zu Wert- und Mengenkontrakten werden Wert- und Mengenobergrenzen für einzelne Organisationseinheiten hinterlegt. Eine Organisationseinheit darf maximal bis zu dem ihr zugeordneten Quotenwert bestellen.
Bei Wert- und Mengenkontrakten wird die Obergrenze (maximal erlaubte Bestellmenge) als Anfangswert eingegeben. Der Restwert entspricht dem noch verfügbaren Wert (= Anfangswert abzüglich der schon getätigten Bestellungen). Bestellungen werden automatisch vom Restwert abgezogen, es besteht jedoch die Möglichkeit den Restwert manuell einzutragen, z.B. wenn Bestellungen außerhalb des Systems getätigt werden. Die Ausnutzung (in Währung/Mengeneinheiten) bzw. Ausnutzungsziffer (in Prozent) entspricht dem Wert der schon getätigten Bestellungen.
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