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Durch das Anlegen von Wert- und Mengenkontrakten kann der erlaubte Bestellwert oder die erlaubte Bestellmenge für einen Rahmenvertrag oder bestimmte Produkte eines Rahmenvertrags eingeschränkt werden. Weitere Informationen zu Wert- und Mengenkontrakten finden Sie unter Kontrakte und Quoten verwalten.
Zu einem Mengenkontrakt wird eine Mengenobergrenze hinterlegt. Es darf maximal bis zu dieser Menge bestellt werden. Mengenobergrenzen werden auf Einzelprodukte (z. B. Papier A4 weiß 80gr, Ordner A4 4 cm) aufgeteilt. Mengenkontrakte können nur für einzelne Produkte angelegt werden.
Die Seite Kontrakte und Quoten wird angezeigt.
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In der Registerkarte Übersicht erhalten Sie eine Übersicht und eine Statistik über alle für diesen Rahmenvertrag angelegten Wert- und Mengenkontrakte.
Eingabefelder zur Anlage des Kontrakts werden angezeigt.
Die Angaben unter Ausnutzung und Ausnutzungsziffer sowie die Gesamtwerte werden nach Speicherung bzw. Wechsel auf eine andere Registerkarte automatisch errechnet und eingetragen.
Siehe auch |